AGB für
Internet-Zugänge
1. Geltungsbereich,
Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1
Kai Rössel mit Sitz in
Hamburg als Inhaber von der Firma Framecom.net (nachfolgend Framecom.net
genannt) stellt dem Kunden den Internet-Zugang sowie die sonstigen, unten näher
bezeichneten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur
Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge
zwischen Framecom.net und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, den
Framecom.net Internet-Zugang zu nutzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht
für die Tarife des Framecom.net Internet-Zugangs, sofern für diese eigene
Geschäftsbedingungen existieren.
1.2
Framecom.net ist
berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern,
sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Framecom.net für
den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt,
sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit
der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen.
1.3
Soweit Domains
Gegenstand dieses Vertrags sind, werden die unterschiedlichen Top-Level-Domains
("Endkürzel") von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler
Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat
unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der
Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei
Domainstreitigkeiten aufgestellt. Insoweit gelten ergänzend die entsprechenden
Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den
DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die
DENICdirect-Preisliste.
1.4
Framecom.net kann seine
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen
(Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das
Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Vertragsgegenstand,
Leistungspflichten
2.1
Der Zugang über
Festverbindungen ist nicht vorgesehen. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine
Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde.
Framecom.net gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von
technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von
Framecom.net liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet
nicht zu erreichen ist. Framecom.net kann den Internet-Zugang sowie den Zugang
zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des
Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die
Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter
Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
2.2
In den ersten drei
Monaten der Nutzung ab Vertragsschluss ist Framecom.net berechtigt, aber nicht
verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von
jeweils EUR 76,00 je Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen, soweit nicht
Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.
2.3
Soweit eine Homepage
Gegenstand des Vertrages ist, ist Framecom.net dem Kunden gegenüber lediglich
verpflichtet, diesem die Einrichtung einer so genannten Standard-Homepage, deren
Leistungsumfang nicht mit einer gesondert vereinbarten Internet-Präsenz
vergleichbar ist, zu ermöglichen.
2.4
Framecom.net ist
berechtigt, den Zugriff auf Webseiten des Kunden oder Dritter,
Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen
geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten
Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.
2.5
Wird ein Tarif, der nur
zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so
ist Framecom.net berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte
Sperrung unterrichtet.
2.6
Framecom.net ist
berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite das Framecom.net-Portal
einzustellen.
2.7
Soweit nichts anders
vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein
Gesamtspeichervolumen von 1Gigabyte enthalten.
2.8
Framecom.net behält
sich vor, einzelne Produktbestandteile eines Tarifes durch äquivalente
Produktbestandteile zu ersetzen.
3. Entgelte
3.1
Framecom.net ist
berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung
bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der
Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit
der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage
"lebenslang kostenlos telefonieren" enthalten.
3.2
Als Berechnungsgrundlage der Preise gelten die Netto-Preise (exkl. MwSt.), auch wenn die Brutto-Preise (inkl. MwSt.) auf den Seiten, Rechnungen oder sonstigem Schriftverkehr von Framecom.net angegeben werden. Die Erhöhung der MwSt. (Umsatzsteuer) stellt keine Preiserhöhung im Sinne von 3.1 dar, bedarf keiner Zustimmung des Kunden und dem Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Kündigungsrecht.
3.3
Das Entgelt ist
abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart
wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat Framecom.net das
Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt -
abhängig vom gewählten Tarif - am Tag des Vertragsschlusses oder am Tag der
ersten Einwahl. Die darauf folgenden Abrechnungsmonate entsprechen den
Kalendermonaten. Internet-Verbindungen, welche am letzten Tag eines jeweiligen
Abrechnungsmonats über die Tagesgrenze hinaus andauern, werden in die nächste
Abrechnungsperiode übernommen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach
Erbringung der Leistung sofort fällig.
3.4
Sofern Framecom.net die
Möglichkeit bietet, eine bereits bei einem anderen Anbieter auf den Namen des
Kunden registrierte Domain im Rahmen seines Framecom.net Internet-Zugangs
weiterzuführen, trägt der Kunde alle Kosten, die sich aus der Übernahme der
Domain zu Framecom.net ergeben. Die auf Seiten von Framecom.net anfallenden
Kosten entsprechen dabei dem in der Preisliste des jeweiligen Tarifs
ausgewiesenen Pauschalbetrag. Umgekehrt wird Framecom.net eine im Rahmen des
Framecom.net Internet-Zugangs auf den Namen des Kunden beantragte Domain nach
schriftlicher Anforderung des Kunden zeitnah und kostenlos zwecks Weiterführung
bei einem anderen Anbieter freigeben.
3.5
Die Rechnungen können
nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes im Internet abgerufen werden.
Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist
Framecom.net berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR
1,50 pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür
ein höherer Betrag genannt, ist Framecom.net berechtigt, diesen Betrag zu
verlangen.
3.6
Die Zahlung der
Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Framecom.net wird
die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per
E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde
ermächtigt Framecom.net, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto
einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet
Framecom.net EUR 10,00 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass
ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
3.7
Der Kunde zahlt alle
durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den
Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde
verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort
zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü sowie das persönliche
Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung
eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist,
sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor
Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch
zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der
Kunde haftet gegenüber Framecom.net für die Einhaltung der vorstehenden
Pflichten. Er stellt Framecom.net von allen durch die Nutzung seiner
Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht
den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.
3.8
Die Preise sind
Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur
Zahlung der Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang, betroffen ist, bestimmt
Framecom.net die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem
Ermessen. Im Verzugsfall ist Framecom.net berechtigt, den Internet-Zugang sowie
- soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu
sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
3.9
Framecom.net ist
berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die
Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
3.10
Gegen Forderungen von
Framecom.net kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
4.
Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält von
Framecom.net für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung
der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Framecom.net für Mehrfachlizenzen des
Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede
einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm,
alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst
dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus
maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen
Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen
Programmhersteller.
4.2
Der Kunde verpflichtet
sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese
Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf
einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das
Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers
befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf
einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
4.3
Die von Framecom.net
erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum
Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder
einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein
Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen
Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses
Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl
der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur
Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und
einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf
beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4
Der Kunde darf
Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen
Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger
vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf
Urheberrechtsvermerke von Framecom.net nicht verändern oder entfernen. Der Kunde
ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu
nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform
umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu
übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu
vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
5. Pflichten des
Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der
Leistungen
5.1
Der Kunde ist
verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige
Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.
5.2
Der Kunde ist für alle
von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge,
Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder
Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von
Inhalten von Framecom.net nicht verlangen.
5.3
Soweit eine Homepage
Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet, auf seine
Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines
vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht
z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder
Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Framecom.net von allen
Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
5.4
Der Kunde darf durch
die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und, soweit eine Homepage Gegenstand des
Vertrages ist, durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht
gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-,
Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der
Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten
Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder
erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der
Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der
Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für den Fall
schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen
verspricht der Kunde Framecom.net die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von
EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). Die Geltendmachung weiteren
Schadens bleibt vorbehalten.
5.5
Soweit eine Homepage
Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet, seine Internet-Seite
so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch
CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich
viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Framecom.net ist berechtigt,
Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den
Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Framecom.net wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Framecom.net wird die
betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Framecom.net
nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen
Anforderungen genügen. Framecom.net ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz
des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von
Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 5.3 oder 5.4 unzulässig
sind, ist Framecom.net berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Framecom.net wird
den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
5.6
Der Kunde verpflichtet
sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine
E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt
massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die
vorgenannte Pflicht, so ist Framecom.net berechtigt, den Tarif unverzüglich zu
sperren.
5.7
Der Kunde hat in seine
E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens
vier Wochen abzurufen. Framecom.net behält sich das Recht vor, für Kunden
eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in
den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte
der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder
E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Framecom.net
berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das
betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
5.8
E-Mail Postfächer
dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es
ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für
andere Dateien und Daten zu nutzen.
5.9
Für die Feststellung
des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein
Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Volumen für
zusätzlichen Datentransfer wird Framecom.net im Rahmen der technischen
Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der
Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches
Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur
Verfügung stellen.
5.10
Der Kunde kann
gegenüber Framecom.net schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm
monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine
solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher
Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
5.11
Hardware, die im Paket
mit dem Abschluss eines Framecom.net-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird,
dient dem Einsatz bei der Nutzung des Framecom.net-Internet-Zugangs-Vertrages
durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der
Kunde darf diese Hardware frühestens 6 Monate nach Lieferung der Hardware
veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen
Internet-Zugangs-Vertrages.
5.12
Der Kunde sichert zu,
dass die Framecom.net von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
Er verpflichtet sich, Framecom.net jeweils unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von
Framecom.net binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des
Kunden, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer.
6. Domainrückkauf
Der Kunde ist
verpflichtet, Framecom.net einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich
anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem
Dritten, so ist er verpflichtet, Framecom.net unverzüglich über die Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Framecom.net über
den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Framecom.net das
vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies
die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
7. Annahmefrist,
Vertragsbeginn, -ende und Schadensersatz
7.1
Framecom.net ist
berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung
des Framecom.net Internet-Zugangs innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden
anzunehmen.
7.2
Der Vertrag über die
Nutzung des Framecom.net Internet-Zugangs kommt mit dem Zugang der
Zugangskennung beim Kunden zustande. Erfolgt die Freischaltung des Framecom.net
Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch
die Freischaltung zustande.
7.3
Sofern keine
abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine
Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
7.4
Bestellt der Kunde
Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte
Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den nachfolgenden
Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen
gekündigt werden.
7.5
Ist der Vertrag auf
unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von
Gründen von Framecom.net mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, vom Kunden
mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
7.6
Ist der Vertrag auf
bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit
vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte
Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem
Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Framecom.net ist bei Verträgen,
in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt,
berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
7.7
Unberührt bleibt das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für
Framecom.net insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine
Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden,
mit der Zahlung der Entgelte in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte
Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20
Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3,
5.4, 5.6 oder 8.1 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb
angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer
5.4 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die
Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.8
Im Falle der von
Framecom.net ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Framecom.net
berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen
Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während
der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde
nicht nachweist, dass Framecom.net überhaupt kein Schaden entstanden ist oder
der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
7.9
Endet ein Vertrag, in
dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist Framecom.net berechtigt,
die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit
dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
Gegenstand eines solchen Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains,
soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifs
durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in
Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf
Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
7.10
Soweit Domains
Gegenstand des Vertrages sind, ist Framecom.net für den Fall, dass Framecom.net
nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains
die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrechterhalten kann,
den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist
von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
8. Nutzung
8.1
Sofern in dem mit dem
Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des
Framecom.net Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist
darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer,
in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit
der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese
Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung
ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen
Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten
die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur
Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von Framecom.net
bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den Framecom.net Internet-Zugang
nutzt.
8.2
Die Kapazität jeder zu
einer Zugangskennung eingerichteten Mailbox für E-Mails beträgt 50 MByte oder
1.000 E-Mails. Pro E-Mail darf ein Datenvolumen von zehn MByte nicht
überschritten werden. Wird die Kapazität einer Mailbox für E-Mails
überschritten, wird Framecom.net für den Kunden eingehende Nachrichten nicht
mehr speichern. Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ergibt sich
die Kapazität der Homepage aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif,
wobei die Homepage aus maximal so vielen einzelnen Dateien bestehen darf, wie
sich aus der Formel "Homepage-Kapazität in MByte x 1024/10" ergibt. Framecom.net
hat das Recht, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beschränkungen für die
Homepage-Kapazität darüber hinausgehende Datenmengen zu löschen. Das beim Abruf
dieser Homepage generierte Datenvolumen, welches im jeweiligen Tarif ohne
zusätzliche Kosten enthalten ist, ergibt sich aus dem jeweils mit dem Kunden
vereinbarten Tarif. Die zusätzlichen Kosten für ein höheres Transfervolumen
ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste Soweit die betreffende Leistung
Gegenstand des Vertrages ist, ergibt sich die Anzahl von frei versendbaren
SMS-Nachrichten an Mobilfunk-Telefone aus dem jeweils mit dem Kunden
vereinbarten Tarif. Framecom.net ist berechtigt, oberhalb der jeweiligen
Freimengen die in der für diesen Tarif gültigen Preisliste aufgeführten Preise
für den Versand von SMS-Nachrichten vom Kunden zu verlangen. Die Anzahl von
automatischen Benachrichtigungen an Mobilfunk-Telefone oder Pager-Geräte beim
Eingang neuer Nachrichten in einer Mailbox ist - soweit Gegenstand des Vertrages
- auf täglich je zehn Stück begrenzt.
8.3
Soweit Domains
Gegenstand des Vertrags sind, wird Framecom.net bei der Verschaffung und/oder
Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen
Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Framecom.net hat
auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Framecom.net übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden
und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand
haben.
8.4
Der Kunde garantiert,
dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
8.5
Sofern im jeweiligen
Tarif vorgesehen, stellt Framecom.net dem Kunden spezielle Software sowie
Speicherplatz auf einem von Framecom.net bereitgestellten Server zur
passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum
Abruf dieser Dateien zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in
der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem
Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die
gegen geltendes Recht verstoßen. Sofern Framecom.net Kenntnis davon erlangt,
dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist
Framecom.net berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom
Zugriff durch den Kunden auszuschließen.
9.
Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
9.1
Mängel und Störungen
sind Framecom.net unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach
Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
9.2
Für Personenschäden
haftet Framecom.net unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet Framecom.net nur
dann, wenn Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von
Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt
eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Framecom.net auf
solche typischen Schäden begrenzt, die für Framecom.net zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
9.3
Diese
Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die
Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
9.4
Im Anwendungsbereich
der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung
des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
10. Datenschutz
10.1
Framecom.net erhebt,
verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende
Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu
Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter
Datenschutzhinweise abrufbar.
10.2
Adress- und
Negativdaten werden an andere Unternehmensteile von Framecom.net und eine
zentrale Datei übermittelt, die von den Unternehmensteilen zum Zwecke des
Schutzes aller Unternehmensteile geführt wird. Andere Unternehmensteile von
Framecom.net werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur
Verfügung gestellt.
10.3
Framecom.net weist den
Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf
dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort
abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch
andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet
übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde
vollumfänglich selbst Sorge.
11. Sonstiges
11.1
Framecom.net ist
berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die
hohe Qualität des von Framecom.net bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine
Änderung der Einwahlnummer und oder der Zugangsdaten erforderlich machen.
Framecom.net wird dem Kunden neue Einwahlnummern und oder Zugangsdaten deshalb
unverzüglich mitteilen und ihn zu deren - ggf. ausschließlicher Verwendung -
auffordern.
11.2
Für sämtliche
Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
11.3
Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist
Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten. Framecom.net ist darüber hinaus berechtigt, den
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.4
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Stand 04/2006
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