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AGB für Internet-Zugänge

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1

Kai Rössel mit Sitz in Hamburg als Inhaber von der Firma Framecom.net (nachfolgend Framecom.net genannt) stellt dem Kunden den Internet-Zugang sowie die sonstigen, unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Framecom.net und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, den Framecom.net Internet-Zugang zu nutzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Tarife des Framecom.net Internet-Zugangs, sofern für diese eigene Geschäftsbedingungen existieren.

1.2

Framecom.net ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Framecom.net für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3

Soweit Domains Gegenstand dieses Vertrags sind, werden die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Insoweit gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

1.4

Framecom.net kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten

2.1

Der Zugang über Festverbindungen ist nicht vorgesehen. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde. Framecom.net gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Framecom.net liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Framecom.net kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

2.2

In den ersten drei Monaten der Nutzung ab Vertragsschluss ist Framecom.net berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von jeweils EUR 76,00 je Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.

2.3

Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist Framecom.net dem Kunden gegenüber lediglich verpflichtet, diesem die Einrichtung einer so genannten Standard-Homepage, deren Leistungsumfang nicht mit einer gesondert vereinbarten Internet-Präsenz vergleichbar ist, zu ermöglichen.

2.4

Framecom.net ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten des Kunden oder Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.

2.5

Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist Framecom.net berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet.

2.6

Framecom.net ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite das Framecom.net-Portal einzustellen.

2.7

Soweit nichts anders vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 1Gigabyte enthalten.

2.8

Framecom.net behält sich vor, einzelne Produktbestandteile eines Tarifes durch äquivalente Produktbestandteile zu ersetzen.

3. Entgelte

3.1

Framecom.net ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage "lebenslang kostenlos telefonieren" enthalten.

3.2

Als Berechnungsgrundlage der Preise gelten die Netto-Preise (exkl. MwSt.), auch wenn die Brutto-Preise (inkl. MwSt.) auf den Seiten, Rechnungen oder sonstigem Schriftverkehr von Framecom.net angegeben werden. Die Erhöhung der MwSt. (Umsatzsteuer) stellt keine Preiserhöhung im Sinne von 3.1 dar, bedarf keiner Zustimmung des Kunden und dem Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Kündigungsrecht.

3.3

Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat Framecom.net das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt - abhängig vom gewählten Tarif - am Tag des Vertragsschlusses oder am Tag der ersten Einwahl. Die darauf folgenden Abrechnungsmonate entsprechen den Kalendermonaten. Internet-Verbindungen, welche am letzten Tag eines jeweiligen Abrechnungsmonats über die Tagesgrenze hinaus andauern, werden in die nächste Abrechnungsperiode übernommen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.

3.4

Sofern Framecom.net die Möglichkeit bietet, eine bereits bei einem anderen Anbieter auf den Namen des Kunden registrierte Domain im Rahmen seines Framecom.net Internet-Zugangs weiterzuführen, trägt der Kunde alle Kosten, die sich aus der Übernahme der Domain zu Framecom.net ergeben. Die auf Seiten von Framecom.net anfallenden Kosten entsprechen dabei dem in der Preisliste des jeweiligen Tarifs ausgewiesenen Pauschalbetrag. Umgekehrt wird Framecom.net eine im Rahmen des Framecom.net Internet-Zugangs auf den Namen des Kunden beantragte Domain nach schriftlicher Anforderung des Kunden zeitnah und kostenlos zwecks Weiterführung bei einem anderen Anbieter freigeben.

3.5

Die Rechnungen können nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes im Internet abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Framecom.net berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR 1,50 pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist Framecom.net berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.

3.6

Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Framecom.net wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt Framecom.net, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Framecom.net EUR 10,00 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

3.7

Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Framecom.net für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Framecom.net von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.

3.8

Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang, betroffen ist, bestimmt Framecom.net die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall ist Framecom.net berechtigt, den Internet-Zugang sowie - soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

3.9

Framecom.net ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

3.10

Gegen Forderungen von Framecom.net kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

4.1

Der Kunde erhält von Framecom.net für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Framecom.net für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

4.2

Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

4.3

Die von Framecom.net erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

4.4

Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Framecom.net nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

5. Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen

5.1

Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.

5.2

Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von Framecom.net nicht verlangen.

5.3

Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Framecom.net von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

5.4

Der Kunde darf durch die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und, soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Framecom.net die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5.5

Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Framecom.net ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Framecom.net wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Framecom.net wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Framecom.net nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen. Framecom.net ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 5.3 oder 5.4 unzulässig sind, ist Framecom.net berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Framecom.net wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

5.6

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Framecom.net berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

5.7

Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Framecom.net behält sich das Recht vor, für Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Framecom.net berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

5.8

E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

5.9

Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Framecom.net im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

5.10

Der Kunde kann gegenüber Framecom.net schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

5.11

Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines Framecom.net-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des Framecom.net-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühestens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.

5.12

Der Kunde sichert zu, dass die Framecom.net von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Framecom.net jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Framecom.net binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer.

6. Domainrückkauf

Der Kunde ist verpflichtet, Framecom.net einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Framecom.net unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Framecom.net über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Framecom.net das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

7. Annahmefrist, Vertragsbeginn, -ende und Schadensersatz

7.1

Framecom.net ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Framecom.net Internet-Zugangs innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

7.2

Der Vertrag über die Nutzung des Framecom.net Internet-Zugangs kommt mit dem Zugang der Zugangskennung beim Kunden zustande. Erfolgt die Freischaltung des Framecom.net Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.

7.3

Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

7.4

Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den nachfolgenden Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.

7.5

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von Framecom.net mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

7.6

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Framecom.net ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

7.7

Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Framecom.net insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.4, 5.6 oder 8.1 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 5.4 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.8

Im Falle der von Framecom.net ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Framecom.net berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Framecom.net überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

7.9

Endet ein Vertrag, in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist Framecom.net berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Gegenstand eines solchen Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifs durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

7.10

Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist Framecom.net für den Fall, dass Framecom.net nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrechterhalten kann, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

8. Nutzung

8.1

Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des Framecom.net Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von Framecom.net bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den Framecom.net Internet-Zugang nutzt.

8.2

Die Kapazität jeder zu einer Zugangskennung eingerichteten Mailbox für E-Mails beträgt 50 MByte oder 1.000 E-Mails. Pro E-Mail darf ein Datenvolumen von zehn MByte nicht überschritten werden. Wird die Kapazität einer Mailbox für E-Mails überschritten, wird Framecom.net für den Kunden eingehende Nachrichten nicht mehr speichern. Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ergibt sich die Kapazität der Homepage aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif, wobei die Homepage aus maximal so vielen einzelnen Dateien bestehen darf, wie sich aus der Formel "Homepage-Kapazität in MByte x 1024/10" ergibt. Framecom.net hat das Recht, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beschränkungen für die Homepage-Kapazität darüber hinausgehende Datenmengen zu löschen. Das beim Abruf dieser Homepage generierte Datenvolumen, welches im jeweiligen Tarif ohne zusätzliche Kosten enthalten ist, ergibt sich aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Die zusätzlichen Kosten für ein höheres Transfervolumen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste Soweit die betreffende Leistung Gegenstand des Vertrages ist, ergibt sich die Anzahl von frei versendbaren SMS-Nachrichten an Mobilfunk-Telefone aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Framecom.net ist berechtigt, oberhalb der jeweiligen Freimengen die in der für diesen Tarif gültigen Preisliste aufgeführten Preise für den Versand von SMS-Nachrichten vom Kunden zu verlangen. Die Anzahl von automatischen Benachrichtigungen an Mobilfunk-Telefone oder Pager-Geräte beim Eingang neuer Nachrichten in einer Mailbox ist - soweit Gegenstand des Vertrages - auf täglich je zehn Stück begrenzt.

8.3

Soweit Domains Gegenstand des Vertrags sind, wird Framecom.net bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Framecom.net hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Framecom.net übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

8.4

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

8.5

Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt Framecom.net dem Kunden spezielle Software sowie Speicherplatz auf einem von Framecom.net bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum Abruf dieser Dateien zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sofern Framecom.net Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist Framecom.net berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen.

9. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

9.1

Mängel und Störungen sind Framecom.net unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

9.2

Für Personenschäden haftet Framecom.net unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet Framecom.net nur dann, wenn Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Framecom.net auf solche typischen Schäden begrenzt, die für Framecom.net zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

9.3

Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9.4

Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

10. Datenschutz

10.1

Framecom.net erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

10.2

Adress- und Negativdaten werden an andere Unternehmensteile von Framecom.net und eine zentrale Datei übermittelt, die von den Unternehmensteilen zum Zwecke des Schutzes aller Unternehmensteile geführt wird. Andere Unternehmensteile von Framecom.net werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

10.3

Framecom.net weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

11. Sonstiges

11.1

Framecom.net ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von Framecom.net bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Einwahlnummer und oder der Zugangsdaten erforderlich machen. Framecom.net wird dem Kunden neue Einwahlnummern und oder Zugangsdaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren - ggf. ausschließlicher Verwendung - auffordern.

11.2

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).

11.3

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Framecom.net ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 04/2006

© 1998-2008 by Framecom.net