AGB für Framecom.net
DSL-Anschlüsse
1. Geltungsbereich der
Bedingungen
1.1
Die nachfolgenden
Bedingungen gelten in Verbindung mit der
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von Framecom.net
DSL-Anschlüssen durch Kai Rössel als Inhaber von Framecom.net (nachfolgend
Framecom.net genannt). Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch
dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2
Mit dem Framecom.net
DSL-Anschluss ermöglicht Framecom.net dem Kunden einen schnellen Zugang zum
Internet. Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses, von
DSL-Hardware, die Überlassung des Internet-Zugangs über einen Internet Service
Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
Soweit solche zusätzlichen Leistungen mit Framecom.net vereinbart werden, gelten
für diese die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Framecom.net
sowie etwaige Besondere Bedingungen für die jeweilige Leistung.
1.3
Von diesen
Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt
Framecom.net nicht an, es sei denn, Framecom.net hat diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn Framecom.net in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden
ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner
sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
2.2
Framecom.net ist frei
in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen,
insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Framecom.net ist
berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und
Infrastruktur zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden
entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche
Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.
3. Pflichten des
Kunden
Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend dem
vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen. Der Kunde muss auf seine Kosten die
für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche
elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich
einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen. Dem Kunden obliegt es,
den für die Nutzung des Framecom.net DSL-Anschlusses erforderlichen
Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der
Vertragsdauer zu unterhalten. Der Kunde verpflichtet sich, Framecom.net die
Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten
Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der
technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von Framecom.net vorlag und
der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Der Kunde
sichert zu, dass die Framecom.net von ihm mitgeteilten Daten richtig und
vollständig sind. Er verpflichtet sich, Framecom.net jeweils unverzüglich über
Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage
von Framecom.net binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des
Kunden.
4. Nutzung durch
Dritte
Der Kunde darf den
Framecom.net DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von
Framecom.net Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Das Entgelt ist
abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart
wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat Framecom.net das
Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt -
abhängig vom gewählten Tarif - am Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des
Framecom.net DSL-Anschlusses. Die darauf folgenden Abrechnungsmonate enden
jeweils einen Tag vor dem gleichen Tag jedes folgenden Kalendermonats, es sei
denn es ist ein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart. Fehlt dieser Tag in
einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am vorletzten Tag
dieses Monats. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die
Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen
Grundentgeltes betroffen ist, bestimmt Framecom.net die Entgelte durch die
jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
5.2
Sonstige Entgelte sind
nach Erbringen der Leistung zu zahlen.
5.3
Die Zahlung der
Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Framecom.net wird
die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per Email
oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde
ermächtigt Framecom.net, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto
einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet
Framecom.net eine Rücklastschriftgebühr pro Lastschrift die sich aus der jeweils
gültigen Preisliste ergibt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Verlangt der
Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Framecom.net berechtigt,
ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt und Portokosten zu verlangen. Die Höhe
ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
5.4
Gegen Forderungen von
Framecom.net kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Änderung der
Entgelte, der Leistungsbeschreibung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
6.1
Framecom.net ist
berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung
bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der
Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Framecom.net
verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines
unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage
"lebenslang kostenlos" enthalten.
6.2
Als Berechnungsgrundlage der Preise gelten die Netto-Preise (exkl. MwSt.), auch wenn die Brutto-Preise (inkl. MwSt.) auf den Seiten, Rechnungen oder sonstigem Schriftverkehr von Framecom.net angegeben werden. Die Erhöhung der MwSt. (Umsatzsteuer) stellt keine Preiserhöhung im Sinne von 6.1 dar, bedarf keiner Zustimmung des Kunden und dem Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Kündigungsrecht.
6.3
Bei sonstigen
Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird Framecom.net den Änderungsvorschlag dem
Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt,
sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich,
den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen.
7. Verzug
7.1
Gerät der Kunde mit
seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so ist
Framecom.net berechtigt, den Framecom.net -DSL-Anschluss auf Kosten des Kunden
zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen
Entgelte weiter zu zahlen.
7.2
Gerät der Kunde - für
zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht
unerheblichen Teils dieser Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr
als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines
Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so
ist Framecom.net berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
kündigen.
7.3
Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Framecom.net vorbehalten.
7.4
Gerät Framecom.net mit
ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Framecom.net eine vom Kunden gesetzte
angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen
betragen.
7.5
Im Falle der von
Framecom.net ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Framecom.net
berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen
Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während
der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde
nicht nachweist, dass Framecom.net überhaupt kein Schaden entstanden ist oder
der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
8. Kündigung
8.1
Sofern keine
abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine
Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
8.2
Ist der Vertrag auf
unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von
Gründen von Framecom.net mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, vom Kunden
mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
8.3
Ist der Vertrag auf
bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit
vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte
Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem
Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Framecom.net ist bei Verträgen,
in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt,
berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
8.4
Das Recht aus wichtigem
Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.5
Jede Kündigung bedarf
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt
gilt.
9.
Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
9.1
Mängel und Störungen
sind Framecom.net unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach
Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
9.2
Für Schäden haftet
Framecom.net nur dann, wenn Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Framecom.net oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von
Framecom.net auf den Schaden beschränkt, der für Framecom.net bei
Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
9.3
Die Haftung von
Framecom.net wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie
aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
9.4
Im Anwendungsbereich
der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung
des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
10. Sonstiges
10.1
Der Kunde kann Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
Framecom.net auf Dritte übertragen.
10.2
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Karlsruhe. Framecom.net
ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.
10.3
Für die von
Framecom.net auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen
(CISG).
Stand
04/2006
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