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AGB für Framecom.net DSL-Anschlüsse

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1

Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von Framecom.net DSL-Anschlüssen durch Kai Rössel als Inhaber von Framecom.net (nachfolgend Framecom.net genannt). Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2

Mit dem Framecom.net DSL-Anschluss ermöglicht Framecom.net dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses, von DSL-Hardware, die Überlassung des Internet-Zugangs über einen Internet Service Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Soweit solche zusätzlichen Leistungen mit Framecom.net vereinbart werden, gelten für diese die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Framecom.net sowie etwaige Besondere Bedingungen für die jeweilige Leistung.

1.3

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt Framecom.net nicht an, es sei denn, Framecom.net hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Framecom.net in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungsumfang

2.1

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

2.2

Framecom.net ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Framecom.net ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend dem vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen. Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen. Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des Framecom.net DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten. Der Kunde verpflichtet sich, Framecom.net die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von Framecom.net vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Der Kunde sichert zu, dass die Framecom.net von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Framecom.net jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Framecom.net binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.

4. Nutzung durch Dritte

Der Kunde darf den Framecom.net DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Framecom.net Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1

Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat Framecom.net das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt - abhängig vom gewählten Tarif - am Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Framecom.net DSL-Anschlusses. Die darauf folgenden Abrechnungsmonate enden jeweils einen Tag vor dem gleichen Tag jedes folgenden Kalendermonats, es sei denn es ist ein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am vorletzten Tag dieses Monats. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgeltes betroffen ist, bestimmt Framecom.net die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

5.2

Sonstige Entgelte sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.

5.3

Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Framecom.net wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per Email oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt Framecom.net, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Framecom.net eine Rücklastschriftgebühr pro Lastschrift die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Framecom.net berechtigt, ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt und Portokosten zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

5.4

Gegen Forderungen von Framecom.net kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Änderung der Entgelte, der Leistungsbeschreibung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

6.1

Framecom.net ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage "lebenslang kostenlos" enthalten.

6.2

Als Berechnungsgrundlage der Preise gelten die Netto-Preise (exkl. MwSt.), auch wenn die Brutto-Preise (inkl. MwSt.) auf den Seiten, Rechnungen oder sonstigem Schriftverkehr von Framecom.net angegeben werden. Die Erhöhung der MwSt. (Umsatzsteuer) stellt keine Preiserhöhung im Sinne von 6.1 dar, bedarf keiner Zustimmung des Kunden und dem Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Kündigungsrecht.

6.3

Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird Framecom.net den Änderungsvorschlag dem Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

7. Verzug

7.1

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so ist Framecom.net berechtigt, den Framecom.net -DSL-Anschluss auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.

7.2

Gerät der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so ist Framecom.net berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7.3

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Framecom.net vorbehalten.

7.4

Gerät Framecom.net mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Framecom.net eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

7.5

Im Falle der von Framecom.net ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Framecom.net berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Framecom.net überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

8. Kündigung

8.1

Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

8.2

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von Framecom.net mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

8.3

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Framecom.net ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

8.4

Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

8.5

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

9. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

9.1

Mängel und Störungen sind Framecom.net unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

9.2

Für Schäden haftet Framecom.net nur dann, wenn Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Framecom.net oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Framecom.net auf den Schaden beschränkt, der für Framecom.net bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

9.3

Die Haftung von Framecom.net wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9.4

Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

10. Sonstiges

10.1

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Framecom.net auf Dritte übertragen.

10.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Karlsruhe. Framecom.net ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3

Für die von Framecom.net auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Stand 04/2006

© 1998-2008 by Framecom.net