Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich,
Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1
Kai Rössel als Inhaber von
Framecom.net (nachfolgend Framecom.net genannt) erbringt alle Lieferungen und
Leistungen für WebHosting, Server sowie für das Shop-System ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2
Framecom.net ist berechtigt,
den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die
Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Framecom.net für den Kunden
zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der
Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3
Von diesen
Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt
Framecom.net nicht an, es sei denn, Framecom.net hat diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn Framecom.net in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden
die Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.4
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.5
Die unterschiedlichen
Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher,
meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur
Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und
Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der
Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains
Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden
Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den
DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die
DENICdirect-Preisliste.
1.6
Framecom.net kann seine
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen
(Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das
Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Leistungspflichten
2.1
Framecom.net gewährleistet
eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen
sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einflussbereich von Framecom.net liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Framecom.net kann den Zugang
zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies
erfordern.
2.2
Der Kunde hat keinen
Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte
Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
2.3.
Für jede Internet-Domain des
Kunden kann nur ein Leistungstarif von Framecom.net genutzt werden.
2.4
Soweit nichts anderes
vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im
Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe
allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails,
Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens
entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte
und ein Kilobyte eintausend Byte.
2.5
Soweit nichts anderes
vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein
Gesamtspeichervolumen von einem Gigabyte enthalten.
2.6
Der Kunde wählt bei der
Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener
Aktions-Angebote ist nicht möglich.
2.7
Verzichtet der Kunde bei
Bestellung auf Software, die Framecom.net zu einem Produkt ohne zusätzliches
Entgelt anbietet, so räumt Framecom.net ihm die Option ein, diese Software bis
spätestens 6 Monate ab seiner Bestellung nachzubestellen.
2.8
Für Leistungen die
Framecom.net als "Unbegrenzt", "unlimited", "Flatrate" oder mit einer anderen
Bezeichnung anbietet, die eine unbegrenzte Nutzung erlaubt, gilt das FairUse-Prinzip
von Framecom.net.
3. Domainregistrierung,
Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
3.1
Bei der Verschaffung
und/oder Pflege von Domains wird Framecom.net im Verhältnis zwischen dem Kunden
und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler
tätig. Framecom.net hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Framecom.net
übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains
überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter
sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.2
Der Kunde garantiert, dass
die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
3.3
Der Kunde ist verpflichtet,
Framecom.net einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen.
Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er
verpflichtet, Framecom.net unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit
dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Framecom.net über den Stand der
Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Framecom.net das vorrangige
Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die
Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
4. Lizenzvereinbarungen,
Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält von
Framecom.net für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung
der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Framecom.net für Mehrfachlizenzen des
Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede
einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm,
alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst
dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus
maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen
Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen
Programmhersteller.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich
sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung
einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen.
Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher
oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das
lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server
installiert ist, gilt als nicht genutzt.
4.3
Die von Framecom.net
erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum
Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder
einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein
Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen
Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses
Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl
der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur
Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und
einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf
beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4
Der Kunde darf
Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen
Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger
vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf
Urheberrechtsvermerke von Framecom.net nicht verändern oder entfernen. Der Kunde
ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu
nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform
umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu
übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu
vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5
Soweit dem Kunden von
Framecom.net ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder
Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung
endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie
alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Framecom.net zurück zu
geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich
zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die
übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Framecom.net bestehen
über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
4.6
Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht
der Kunde Framecom.net eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
5. Vertragsangebot,
Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1
Framecom.net ist berechtigt,
den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14
Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den
Kunden anzunehmen.
5.2
Der Vertrag kommt erst mit
Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Framecom.net oder mit der ersten
Erfüllungshandlung zustande.
5.3
Der Vertrag wird, falls
nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Ist der Vertrag auf
bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine
Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um
die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, es sei
denn es ist mit dem Kunden eine abweichende Regelung getroffen worden, wenn er
nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit
oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Framecom.net ist bei
Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf
Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum
Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte
Zeit verlängert hat.
Ein auf unbestimmte Zeit
laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen
mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
5.4
Framecom.net ist berechtigt,
die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit
dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung
5.5
Werden von Dritten gegenüber
Framecom.net Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung
gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist Framecom.net berechtigt, die Domain des
Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die
entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
5.6
Unberührt bleibt das Recht
beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger
Grund liegt für Framecom.net insbesondere dann vor, wenn der Kunde
-
mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20
Kalendertage in Verzug gerät,
-
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1,
9.2, 10.1, 10.5 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt,
-
trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist
Internet-Seiten sowie - sofern der Framecom.net E-Shop Gegenstand des
Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass
sie den in Ziffer 10.6 geregelten Anforderungen genügen oder
-
schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die
Vergaberichtlinien verstößt.
5.7
Jede Kündigung bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
5.8
Gegenstand dieses Vertrages
sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt
wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund
verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht
kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte
Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht
die Kündigung durch Framecom.net verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für
andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte
Optionen.
5.9
Für den Fall, dass
Framecom.net nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter
Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht
aufrecht erhalten kann, ist Framecom.net berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden
über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum
Monatsende zu kündigen.
6. Preise und Zahlung
6.1
Framecom.net ist berechtigt,
die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der
Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der
Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht. Framecom.net verpflichtet sich, den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die
Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist,
bestimmt Framecom.net die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach
billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Framecom.net Zinsen in Höhe von zehn
Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des
Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist
in jedem Fall der Mindestzins.
6.2
Als Berechnungsgrundlage der
Preise gelten die Netto-Preise (exkl. MwSt.), auch wenn die Brutto-Preise (inkl. MwSt.)
auf den Seiten, Rechnungen oder sonstigem Schriftverkehr von Framecom.net
angegeben werden. Die Erhöhung der MwSt. (Umsatzsteuer) stellt keine Preiserhöhung
im Sinne von 6.1 dar, bedarf keiner Zustimmung des Kunden und dem Kunden entsteht
dadurch kein gesondertes Kündigungsrecht.
6.3
Soweit der Framecom.net Shop
Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich
im voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung
fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der
Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut
aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte
Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird in das
Konfigurationsmenu des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen
werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist
Framecom.net berechtigt, hierfür pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr und Porto
nach der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen. Bei Rücklastschriften
berechnet Framecom.net eine Bearbeitungsgebühr die sich nach der jeweils
aktuellen Preisliste richtet pro Lastschrift.
6.3
Wird das im WebHosting-Tarif
enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist
Framecom.net berechtigt, den Kunden auf den Tarif (WebHosting oder Server)
umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. Framecom.net
wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem
Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte
zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im voraus entrichtete Beträge werden
hierauf angerechnet.
In allen übrigen Fällen wird
Framecom.net Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen
Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der
Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches
Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur
Verfügung stellen.
6.4
Der Kunde ermächtigt
Framecom.net, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu
benennenden Kontos einzuziehen.
6.5
Framecom.net ist berechtigt,
die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung
vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
6.6
Framecom.net ist berechtigt
bei Zahlungsverzug oder bei einer Rücklastschrift die angebotenen Leistungen
sofort zu sperren und erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen
Forderungen wieder zu entsperren. Über eine solche Maßnahme wird der Kunde durch
Zusendung einer Mahnung oder in anderer geeigneter Form hingewiesen.
6.7
Gegen die Forderungen von
Framecom.net kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.8
Bei Zahlungsverzug kann Framecom.net
sich das Recht vorbehalten die für den Kunden registrierten Domains als Pfand
einzubehalten und auf Framecom.net umzuschreiben. Über den Zeitraum der weiteren Registrierung entscheidet Framecom.net
anhand der Höhe der Forderung und des eventuellen Wertes der Domain. Es obliegt Framecom.net die Domain
zu löschen (CLOSE), in den Transit zu senden, auf eine andere Person oder Firma
umzuschreiben oder anderswertig zu veräußern. Sollte die Domain von Framecom.net
umgeschrieben, ausser auf Framecom.net, oder veräußert werden, wird dem Kunden der Erlös abzüglich der Verwaltungsgebühren
auf die Forderung angerechnet und ein etwaiges Guthaben ausgezahlt. Bei einem CLOSE oder einem
Transit besteht kein Anspruch auf einer Erstattung, Verrechnung oder Auszahlung. Der Kunde gestattet
ausdrücklich diese Vorgehensweise.
7. Freistellungsanspruch
Framecom.net wird den Kunden
dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines
gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Framecom.net in der
Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich
auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde
Framecom.net von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat
und Framecom.net alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und
Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von
Framecom.net entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware
oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Framecom.net
gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
8. Haftung
8.1
Für Schäden haftet
Framecom.net nur dann, wenn Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Framecom.net oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von
Framecom.net auf den Schaden beschränkt, der für Framecom.net bei
Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
8.2
Die Haftung von Framecom.net
wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8.3
Im Anwendungsbereich der
Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des §
7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9. Internet-Präsenz,
Inhalte von Internet-Seiten
9.1
Der Kunde ist verpflichtet,
auf seine Internet-Seite und - sofern der Framecom.net Shop Gegenstand des
Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte
unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche
Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten
Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Framecom.net
von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten
beruhen.
9.2
Der Kunde darf durch die
Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner
E-Mail-Adresse und - sofern der Framecom.net Shop Gegenstand des Vertrages ist -
die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen
Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder
anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B.
Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine
Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die
Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote,
die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Framecom.net
unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
9.3
Framecom.net ist nicht
verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu
prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß
Ziffer 9.2 oder 10.6 unzulässig sind, ist Framecom.net berechtigt, den Tarif zu
sperren. Framecom.net wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme
unterrichten.
10. Pflichten des Kunden
10.1
Der Kunde sichert zu, dass
die von ihm mitgeteilten Daten an Framecom.net richtig und vollständig sind. Er
verpflichtet sich, Framecom.net jeweils unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von
Framecom.net binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
-
Name und postalische Anschrift des Kunden,
-
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie
Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
-
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie
Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die
Domain sowie
-
falls der Kunde eigene Name-Server stellt:
Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers
einschließlich der Namen dieser Server.
10.2
Der Kunde hat in seine
E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens
vier Wochen abzurufen. Framecom.net behält sich das Recht vor, für den Kunden
eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in
den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte
der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder
E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Framecom.net
berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das
betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
10.3
E-Mail Postfächer dürfen
ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist
insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere
Dateien und Daten zu nutzen.
10.4
Der Kunde verpflichtet sich,
von Framecom.net zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter
streng geheim zu halten und Framecom.net unverzüglich zu informieren, sobald er
davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter
Leistungen von Framecom.net nutzen, haftet der Kunde gegenüber Framecom.net auf
Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es
ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung
durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Framecom.net abgelegt sind,
nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von
Framecom.net oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software
durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf
Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit
der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die
er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Framecom.net erhält. Der
Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige
Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems
beeinflussen kann.
10.5
Der Kunde verpflichtet sich,
ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die
Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft
verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht,
so ist Framecom.net berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
10.6
Der Kunde ist verpflichtet,
seine Internet-Seite und - sofern der Framecom.net Shop Gegenstand des Vertrages
ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des
Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird.
Framecom.net ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht
werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen.
Framecom.net wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme
informieren.
10.7
Der Kunde kann gegenüber
Framecom.net schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich
Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und
wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden
Monat nicht mehr möglich.
10.8
Der Kunde verpflichtet sich,
auf den bei Framecom.net abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben
(insbesondere Chat-Systeme die auf CGI-Scripte basieren), es sei denn, der Tarif
des Kunden enthält einen von Framecom.net zur Verfügung gestellten Chat.
11. Datenschutz
11.1
Framecom.net erhebt,
verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende
Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu
Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter
Datenschutzhinweise abrufbar.
11.2
Adress- und Negativdaten
werden an andere Unternehmensteile von Framecom.net und eine zentrale Datei
übermittelt, die von den Unternehmensteilen zum Zwecke des Schutzes aller
Unternehmensteile geführt wird. Andere Unternehmensteile von Framecom.net werden
diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
11.3
Der
Kunde willigt ein, dass Framecom.net der Schufa Holding AG Daten über die
Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte
über den Kunden von der Schufa erhält. Unabhängig davon wird die Firma
Framecom.net der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens
(z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem
Bundesdatenschutz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen
von Framecom.net, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit
erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht
beeinträchtigt werden. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre
Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und
Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-,
Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen
gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur
Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft
dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt.
Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern
ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur
Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde willige
ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige
SCHUFA übermittelt werden. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn
betreffenden, gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das
SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren, sowie Informationen zur Anforderung einer
Eigenauskunft, findet der Kunde unter http://www.schufa.de. Alternativ kann der
Kunde auch eine Broschüre anfordern, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
11.4
Framecom.net weist den
Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Framecom.net das auf
dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort
abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch
andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet
übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde
vollumfänglich selbst Sorge.
12. Gerichtsstand,
anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im
Inland ohne Gerichtsstand ist, Hamburg. Framecom.net ist darüber hinaus
berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die
von Framecom.net auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen
(CISG).
Stand 04/2006
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